Allgemeines

Das neue Gemeindegesetz des Kantons Zürich vom 20. April 2015 schreibt vor, dass die Mitglieder der Behörden ihre Interessenbindungen offenlegen. Das neue Gesetz gilt seit 01.01.2018..

Als Interessenbindungen gelten: Haupt- und allfälliger Nebenerwerb, die Tätigkeit und Organstellung in Führungs- und Aufsichtsgremien, eine dauernde Leitungs- und Beratungsfunktion sowie die Mitgliedschaft oder Mitwirkung in Kommissionen.

Die Behördenmitglieder deklarieren ihre Interessenbindungen selber. Die Angaben wurden nicht überprüft oder verifiziert, sondern werden im gemeldeten Umfang publiziert.

Informationen

Datum
1. Juli 2022
Herausgeber/-in
Gemeinderat Flaach

Dokumente

Name Download
Interessenbindungen Gemeinderat (PDF, 75 kB) Download 0 Interessenbindungen Gemeinderat
Interessenbindungen RPK (PDF, 63 kB) Download 1 Interessenbindungen RPK

Zugehörige Objekte