Generelle Informationen
Die gesamten Resultate des Kantons finden Sie unter www.kanton.zh.ch und des Bundes unter www.admin.ch
Urne Öffnungszeiten
Urnenstandort
Voraussetzungen
Brieflich abstimmen
Briefliche Stimmabgabe
- Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Wahl- und Stimmaterials möglich.
- Verwenden Sie nur die amtlichen Wahl- und Stimmzettel und füllen Sie diese eigenhändig und handschriftlich aus.
- Falten Sie die einzelnen Wahl- und Stimmzettel nicht. Sie erleichtern so die Arbeit des Wahlbüros. Beachten Sie bei Abstimmungen und Wahlen mit mehreren Wahl- oder Stimmzetteln unbedingt die Wahlanleitung.
- Unterschreiben Sie den Stimmrechtsausweis.
- Legen Sie die Wahl- und Stimmzettel in das Stimmzettelkuvert und verschliessen Sie es.
- Legen Sie den Stimmrechtsausweis und das Stimmzettelkuvert ins Antwortkuvert.
- Kontrollieren Sie, ob im Adressfenster die Anschrift der Gemeindeverwaltung erscheint.
- Geben Sie das Antwortkuvert rechtzeitig zur Post. Wahl- und Stimmzettel, die das Wahlbüro nicht bis zur Urnenschliessung am Sonntag erreichen, können nicht mehr berücksichtigt werden.
Persönliche Stimmabgabe an der Urne
- Ab dem Montag vor der Abstimmung/Wahl kann - zu den ordentlichen Öffnungszeiten - persönlich auf der Gemeindeverwaltung abgestimmt werden.
- Legen Sie die Wahl- und Stimmzettel persönlich in die Urne (im Abstimmungslokal oder vorzeitig bei der Gemeindeverwaltung).
- Unterschreiben Sie den Stimmrechtsausweis und geben Sie ihn an der Urne ab.
Stimmabgabe durch Stellvertretung
- Sie können Sich durch eine andere stimmberechtigte Person an der Urne vertreten lassen.
- Unterschreiben Sie den Stimmrechtsausweis und geben Sie diesen Ihrer Vertretung zusammen mit Ihren Wahl- und Stimmzetteln mit.
- Die Stellvertretung darf höchstens zwei weitere Personen vertreten. Sie muss gleichtzeitig ihren eigenen Stimmrechtsausweis an der Urne abgeben.
Falls Sie den Stimmrechtsausweis verloren haben:
Ein Duplikat des Stimmausweises kann bei der Gemeinde im voraus verlangt werden. Sie müssen die Kopie des Stimmausweises beim Stimmregister persönlich abholen.