Alle Gemeinderesultate von kantonalen und eidgenössischen Abstimmungen sind nur Teilresultate.
Die gesamten Resultate des Kantons finden Sie unter www.kanton.zh.ch und des Bundes unter www.admin.ch

Kontakt

Gemeindekanzlei Flaach, kanzlei@flaach.ch

Urne Öffnungszeiten

Sonntag, 09.00-10.00 Uhr

Urnenstandort

Gemeindeverwaltung Flaach, Hauptstrasse 19, 8416 Flaach

Voraussetzungen

Jede Person, die einen gültigen Stimmausweis hat, ist zum Abstimmen berechtigt.

Brieflich abstimmen

Was ist zu beachten?

Briefliche Stimmabgabe
  • Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Wahl- und Stimmaterials möglich.
  • Verwenden Sie nur die amtlichen Wahl- und Stimmzettel und füllen Sie diese eigenhändig und handschriftlich aus.
  • Falten Sie die einzelnen Wahl- und Stimmzettel nicht. Sie erleichtern so die Arbeit des Wahlbüros. Beachten Sie bei Abstimmungen und Wahlen mit mehreren Wahl- oder Stimmzetteln unbedingt die Wahlanleitung.
  • Unterschreiben Sie den Stimmrechtsausweis.
  • Legen Sie die Wahl- und Stimmzettel in das Stimmzettelkuvert und verschliessen Sie es.
  • Legen Sie den Stimmrechtsausweis und das Stimmzettelkuvert ins Antwortkuvert.
  • Kontrollieren Sie, ob im Adressfenster die Anschrift der Gemeindeverwaltung erscheint.
  • Geben Sie das Antwortkuvert rechtzeitig zur Post. Wahl- und Stimmzettel, die das Wahlbüro nicht bis zur Urnenschliessung am Sonntag erreichen, können nicht mehr berücksichtigt werden.

Persönliche Stimmabgabe an der Urne

  • Ab dem Montag vor der Abstimmung/Wahl kann - zu den ordentlichen Öffnungszeiten - persönlich auf der Gemeindeverwaltung abgestimmt werden.
  • Legen Sie die Wahl- und Stimmzettel persönlich in die Urne (im Abstimmungslokal oder vorzeitig bei der Gemeindeverwaltung).
  • Unterschreiben Sie den Stimmrechtsausweis und geben Sie ihn an der Urne ab.

Stimmabgabe durch Stellvertretung

  • Sie können Sich durch eine andere stimmberechtigte Person an der Urne vertreten lassen.
  • Unterschreiben Sie den Stimmrechtsausweis und geben Sie diesen Ihrer Vertretung zusammen mit Ihren Wahl- und Stimmzetteln mit.
  • Die Stellvertretung darf höchstens zwei weitere Personen vertreten. Sie muss gleichtzeitig ihren eigenen Stimmrechtsausweis an der Urne abgeben.


Falls Sie den Stimmrechtsausweis verloren haben:
Ein Duplikat des Stimmausweises kann bei der Gemeinde im voraus verlangt werden. Sie müssen die Kopie des Stimmausweises beim Stimmregister persönlich abholen.