Quellensteuerpflichtig sind in der Schweiz wohnhafte ausländische Arbeitnehmer ohne fremdenpolizeiliche Niederlassungsbewilligung C, die eine unselbständige Erwerbstätigkeit ausüben. Die Arbeitgeber sind verpflichtet, den Quellensteuerpflichtigen mittels dem Quellensteuertarif den entsprechende Betrag am Einkommen abzuziehen.

Die Abrechnung erfolgt über das Kantonale Steueramt Zürich, Abt. für Quellensteuer, Beckenhofstrasse 23, 8090 Zürich.

Über die richtige Tarifeinstufung informiert Sie gerne das Gemeindesteueramt Flaach oder das Kantonale Steueramt Zürich, Abt. Quellensteuer Link: http://www.steueramt.zh.ch/html/erlasse_merkblaetter/qstv1.htm
Formulare für die Quellensteuerabrechnung finden Sie auf den Seiten des Kantonalen Steueramts: www.steueramt.zh.ch/html/formulare/index.htm

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