Sozialversicherung
Denken Sie bitte daran, dass für eine rechtzeitige Auszahlung der AHV-Renten eine frühzeitige Anmeldung (ca. 6 Monate vorher) der Rentenberechtigten erforderlich ist.
Weitere Informationen und Formular-Download unter www.svazurich.ch
Zugehörige Objekte
| Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
|---|
| Name | Telefon | Kontakt |
|---|---|---|
| AHV-Zweigstelle | 052 304 15 13 | kanzlei@flaach.ch |