
Bestattungen
Selbstverständlich stehen wir den Angehörigen auch in weiteren Belangen bei. Die Angehörigen werden gebeten, sich möglichst bald mit der vom Arzt ausgestellten Todesbescheinigung beim Bestattungsamt zu melden.
Zugehörige Objekte
Name | |||
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Merkblatt steuerrechtliche Fragen in Todesfällen | Download | 0 | Merkblatt steuerrechtliche Fragen in Todesfällen |
Wegleitung für Angehörige | Download | 1 | Wegleitung für Angehörige |
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Bestattungsamt | 052 304 15 15 | gemeinde@flaach.ch |