Wenn Sie sich aus bestimmten Gründen (z.B. Studien- oder Erwerbsaufenthalt) während der Woche in einer anderen Gemeinde oder am Arbeitsort aufhalten, begründen Sie einen Aufenthalt. Hierfür benötigen Sie für die Anmeldung in dieser Gemeinde einen Aufenthaltsausweis.
Der Aufenthaltsausweis ist immer befristet gültig.
Beachten Sie bitte, dass für die Begründung eines auswärtigen Wochenaufenthaltes die wöchentliche oder zumindest regelmässige Rückkehr an den Niederlassungsort zwingend ist (2 Tage pro Woche). Auch Ihr Lebensmittelpunkt (Bekanntenkreis, Vereinsaktivitäten, etc.) muss weiterhin in Flaach sein.
Preis: Fr. 30.00 (pro erwachsene Person).

Zugehörige Objekte

Name Vorname FunktionTelefonKontakt
Name Verantwortlich Telefon

Preis

CHF 30.00
Sie erhalten von uns dazu eine Rechnung mit Einzahlungsschein.

Bemerkung

Benötigen Sie einen Aufenthaltsausweis für einen Ausbildungsaufenthalt, bitten wir Sie, uns mitzuteilen, wie lange Sie in der Ausbildung sind.

Unterlagen

Wenn Ihr Aufenthaltsausweis abgelaufen ist, senden Sie uns diesen bitte zurück.

Verfahren

Die Einwohnerkontrolle stellt den Aufenthaltsausweis aufgrund der Angaben im Einwohnerregister aus und stellt Ihnen diesen mit Rechnung zu.

Online-Formular

Bitte alle zwingenden Felder (*) ausfüllen.