Einbürgerung von Schweizern
Schweizer Bürger, die seit zwei Jahren in Flaach wohnhaft sind und einen unbescholtenen Ruf haben, können das Flaacher Gemeindebürgerrecht erwerben.
Aktionen
Verantwortliche Person: Ueli Wäfler Zuständige Instanz: Gemeinderatskanzlei
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