Willkommen auf der Website der Gemeinde Flaach



Sprungnavigation

Von hier aus k?nnen Sie direkt zu folgenden Bereichen springen:
Startseite Alt+0 Navigation Alt+1 Inhalt Alt+2 Suche Alt+3 Inhaltsverzeichnis Alt+4 Seite drucken
Bild aufklappen

Einbürgerung von Schweizern

Schweizer Bürger, die seit zwei Jahren in Flaach wohnhaft sind und einen unbescholtenen Ruf haben, können das Flaacher Gemeindebürgerrecht erwerben.

Aktionen
Bestellen


Verantwortliche Person: Ueli Wäfler
Zuständige Instanz: Gemeinderatskanzlei

zur Übersicht