Feuerungsanlage, Gesuch für Erstellung oder Ersatz
Gesuche für die Erstellung oder den Ersatz von Feuerungsanlagen oder stationären Motoren sind der Gemeinde spätestens vier Wochen vor der Ausführung zuzustellen.
Aktionen
Verantwortliche Person: Ueli Wäfler Zuständige Instanz: Bauamt
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