Aufenthaltsausweis bestellen
Wenn Sie sich aus bestimmten Gründen (z.B. Studien- oder Erwerbsaufenthalt) während der Woche in einer anderen Gemeinde oder am Arbeitsort aufhalten, begründen Sie einen Aufenthalt. Hierfür benötigen Sie für die Anmeldung in dieser Gemeinde einen Aufenthaltsausweis.
Der Aufenthaltsausweis ist immer befristet gültig. Beachten Sie bitte, dass für die Begründung eines auswärtigen Wochenaufenthaltes die wöchentliche oder zumindest regelmässige Rückkehr an den Niederlassungsort zwingend ist (2 Tage pro Woche). Auch Ihr Lebensmittelpunkt (Bekanntenkreis, Vereinsaktivitäten, etc.) muss weiterhin in Flaach sein. Preis: Fr. 30.00 (pro erwachsene Person). Aktionen
Verantwortliche Person: Melanie Roth Zuständige Instanz: Einwohnerkontrolle
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