Ratenzahlungen
Können Sie die Steuern nicht wie vorgesehen bezahlen, besteht die Möglichkeit, mit dem Steueramt monatliche Ratenzahlungen zu vereinbaren.
Reichen Sie Ihr schriftliches Gesuch (E-Mail möglich) frühzeitig ein. Warten Sie nicht, bis die Betreibung eingeleitet ist.
Für verspätete Zahlungen müssen wir ein Verzugszins von zur Zeit 2 % berechnen.