Personen, welche eine vom Regierungsrat festgesetzte Einkommens- und Vermögensgrenze nicht erreichen, haben Anrecht auf die Verbilligung der Krankenkassen-Prämien.

Alle Personen, die gemäss ihren Steuerzahlen Anspruch auf die Prämienverbilligung haben, werden von der Gemeindeverwaltung automatisch erfasst und an die Sozialversicherungsanstalt (SVA) gemeldet. Sie erhalten von der SVA Zürich einen persönlichen Antrag, der innert 2 Monaten unterzeichnet zurückgeschickt werden muss. Wird der Antrag nicht fristgerecht eingereicht, entfällt der Anspruch auf die IPV.

Anspruchsberechtigung

Die Kriterien für einen Anspruch auf Prämienverbilligung werden jedes Jahr angepasst. Aktuelle Merkblätter und weitere Informationen erhalten Sie auf der Website der Sozialversicherungsanstalt des Kantons Zürich.

Sollten Sie trotz tiefem Einkommen, keine Prämienverbilligung erhalten, melden Sie sich direkt bei der SVA Zürich.

Weitere Auskünfte erhalten Sie unter www.svazurich.ch

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