Im Erwachsenenschutz werden Mandate im Auftrag der Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde geführt. Diese Massnahmen haben massgeschneidert auf die Bedürfnisse der zu schützenden Personen zu erfolgen. Sie dienen der Aufrechterhaltung grösstmöglicher Selbständigkeit. Je nach Auftrag der Behörde beinhalten sie z.B. eine Mitwirkung bei der Feststellung der Vermögensverhältnisse, Vertretung bei der Regelung der finanziellen und administrativen Angelegenheiten, der Verwaltung des Einkommens und des Vermögens und/oder die Sicherstellung einer hinreichenden persönlichen, medizinischen sowie sozialen Betreuung.

Das Angebot der Abteilung Erwachsenenschutz beinhaltet das Führen von Beistandschaften gemäss Kindes- und Erwachsenenschutzrecht (KESR) im Auftrag der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB).

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Erwachsenenschutz
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