
Friedensrichteramt
Die Friedensrichterinnen/Friedensrichter führen als erste Instanz die obligatorischen Schlichtungsverfahren durch und leiten die Verhandlungen bei:
- Forderungsklagen / Konsumentenstreitigkeiten (Geldstreitigkeiten aus privaten und/oder geschäftlichen Beziehungen aus Kaufvertrag, Auftrag, Werkvertrag etc.)
- Arbeitsrechtlichen Klagen (Lohn, Überzeit, Kündigungen, Arbeitszeugnisse etc. )
- Klagen aus Motorfahrzeug- und Fahrradunfällen
- Unterhaltsklagen
- Erbrechtlichen Klagen (Testamentanfechtungen, Erbteilungsklagen etc.)
- Nachbarschaftsklagen (Lärm. Einsprachen wegen Sträuchern, Bäumen und Bauten etc.)
- Persönlichkeitsverletzungen
Kontakt
FriedensrichteramtOberhof 27
8415 Berg am Irchel
052 317 32 25 / 078 854 09 99
friedensrichteramt@bergamirchel.ch
Personen
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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