Die Gemeindeversammlung findet mindestens zwei Mal im Jahr statt. Die Einladung wird jeweils vier Wochen vor der nächsten Gemeindeversammlung publiziert. Die Weisungen und Anträge der Behörden können der Gemeindeversammlungsbroschüre entnommen werden, welche vor der Gemeindeversammlung auf der Homepage aufgeschaltet wird. Akten und Anträge liegen 4 Wochen vor der Gemeindeversammlung in der Gemeindeverwaltung zur Einsicht auf.
Aufgaben: | - Festsetzung des jährlichen Budgets
- Festsetzung des Gemeindesteuerfusses
- Abnahme der Jahresrechnung
- Oberaufsicht über die gesamte Gemeindeverwaltung
- Beschlussfassung über den Beitritt zu Zweckverbänden, die Zustimmung zu Zweckverbandsstatuten und deren Änderungen
- Erlass und Änderung diverser Verordnungen
- etc. (siehe Gemeindeordnung)
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Kompetenzen: | Die Gemeindeversammlung hat folgende Finanzkompetenz: Neue Ausgaben für einen bestimmten Zweck - Einmalig über Fr. 100'000 bis Fr. 3'000'000
- Jährlich wiederkehrend über Fr. 50'000 bis Fr. 300'000
Zusatzkredite für die Erhöhung von Ausgaben - Einmalig über Fr. 100'000 bis Fr. 3'000'000
- Jährlich wiederkehrend über Fr. 50'000 bis Fr. 300'000
- Veräusserung von Liegenschaften des Finanzvermögens im Wert von mehr als Fr. 300'000
- Investition in Liegenschaften des Finanzvermögens im Betrag von mehr als Fr. 300'000
Details siehe Anhang Gemeindeordnung |
Voraussetzungen: | Teilnehmen können alle Einwohnerinnen und Einwohner der Politischen Gemeinde Flaach, abstimmen dürfen jedoch nur die Stimmberechtigten. |
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