Update: Absolutes Feuerverbot im ganzen Kanton

3. August 2026

Absolutes Feuerverbot im ganzen Kanton

Liebe Einwohnerinnen und Einwohner
Die Gefahr von grossflächigen Bränden im Kanton Zürich ist sehr hoch. Ab sofort gilt daher auf dem gesamten Kantonsgebiet ein absolutes Feuer- und Feuerwerksverbot. Ziel ist es, Natur und Bevölkerung wirksam zu schützen.
Der Ausbruch von Bränden ist jederzeit möglich. Wenn Feuer ausbrechen, breiten sie sich rasch aus.

Brennende Streichhölzer und Funkenflug eine Feuers sowie Blitzschläge können zu Waldbränden führen, die sich rasch ausbreiten.

Das Verbot gilt ausdrücklich auch für Feuerstellen und Holzkohlegrills in privaten Haushalten.

Dies bedeutet:

➔ Keine offenen Feuer im Freien - auch nicht in Gärten, auf Balkonen, Terrassen und Grillplätzen
➔ Grillieren mit offenen Feuer (Holz, Kohle) ist verboten und nur mit Gas- oder Elektrogrills erlaubt
➔ Kein Abbrennen von Feuerwerk aller Art. Das Steigenlassen von Himmelslaternen ist verboten
➔ Werfen Sie keine brennenden Zigaretten und Streichhölzer weg


Das absolute Feuerverbot gilt ab sofort bis auf Widerruf. Die Aufhebung wird auf unserer Webseite publiziert. Widerhandlungen gegen dieses Feuerverbot können gemäss Art. 292 StGB (Ungehorsam gegen amtliche Verfügungen) mit Busse bestraft werden.

Ebenfalls werden Sie gebeten, den Trinkwasserverbrauch auf das Notwendigste zu reduzieren und auf das Bewässern der Umgebung sowie Auto waschen zu verzichten.

Wir danken für Ihre Mithilfe.
Gemeinderat Flaach

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