Einführung biometrische Identitätskarte
Am 2. November 2026 wird in der Schweiz die biometrische Identitätskarte eingeführt.
Bis zum 1. November 2026 können Sie wie bisher die Identitätskarte ohne Chip bei uns in der Einwohnerkontrolle Flaach bestellen.
Ab dem 2. November 2026 stehen Ihnen zwei Varianten zur Auswahl:
Die Identitätskarte ohne Chip, sowie die neue biometrische Identitätskarte mit Chip.
Wichtig: Es ist nicht obligatorisch eine biometrische IDK mit Chip zu besitzen.
Identitätskarte ohne Chip
Eine neue Identitätskarte ohne Chip können Sie weiterhin persönlich am Schalter der Einwohnerkontrolle beantragen. Minderjährige Kinder müssen in Begleitung einer erziehungsberechtigten Person ebenfalls persönlich vorsprechen.
Folgende Unterlagen sind für einen Ausweisantrag mitzubringen:
- Passfoto (ab Geburt nötig), kann auch digital sein
- alte Identitätskarte
- bei Verlust der Identitätskarte: Verlustanzeige einer Schweizer Kantonspolizei
Mitgebrachte Fotos müssen den Anforderungen des Bundesamtes für Polizei entsprechen und dürfen nicht älter als sechs Monate sein.
Ausstellungsfrist:
Die Produktion der Identitätskarte dauert maximal 10 Arbeitstage.
Gültigkeit
Erwachsene: 10 Jahre
Kinder/Jugendliche (bis 18 Jahre): 5 Jahre
Gebühren:
Fr. 70.- für Erwachsene
Fr. 35.- für Kinder/Jugendliche
Biometrische Identitätskarte mit Chip
Ab dem 2. November können Sie auch eine biometrische Identitätskarte mit Chip beantragen. Diese können Sie nicht wie bisher bei uns in der Einwohnerkontrolle beantragen. Dafür ist eine Vorsprache im kantonalen Passbüro notwendig.
Was ist eine biometrische Identitätskarte?
Die neue biometrische Identitätskarte verfügt über einen integrierten Chip. Darauf werden persönliche Merkmale gespeichert. Dazu gehören das Gesichtsbild und zwei Fingerabdrücke. Diese werden beim kantonalen Passbüro erfasst.
Wenn Sie zusätzlich zur Identitätskarte auch einen Reisepass benötigen, können Sie das Kombiangebot ebenfalls im kantonalen Passbüro lösen. Alle Informationen finden Sie auf der Website Pass & Identitätskarte | Kanton ZürichExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Reisen in der EU
Eine Pflicht zur biometrischen Identitätskarte für Reisen in die EU besteht zu diesem Zeitpunkt noch nicht. Die entsprechende Regelung ist Teil des angepassten Freizügigkeitsabkommens (FZA) zwischen der Schweiz und der EU. Dieses Abkommen ist derzeit noch nicht in Kraft.
Erst ein Jahr nach Inkrafttreten des angepassten FZA müssen neu ausgestellte Identitätskarten für Reisen in die EU mit einem Chip ausgestattet sein.
Bereits ausgestellte Identitätskarten ohne Chip bleiben bis zum aufgedruckten Ablaufdatum gültig und können weiterhin füEinfür Reisen in die EU verwendet werden.
Gut zu wissen: Wenn Sie regelmässig mit Ihrer Identitätskarte in die EU reisen, empfiehlt der Bund bereits heute die Variante mit Chip. Eine Verpflichtung dazu besteht ab dem 2. November 2026 jedoch noch nicht.
Unterschied Biometrische Identitätskarte und e-ID
Biometrische Identitätskarte
Physischer Ausweis mit Chip. Dient zur Identifikation und kann als Reisedokument verwendet werden.
e-ID
Digitale Identität auf dem Smartphone. Sie dient dazu, sich online auszuweisen. Sie ersetzt die Identitätskarte nicht und ist kein Reisedokument. Die e-ID wird voraussichtlich im Jahr 2027 eingeführt.
Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Kontakt: Einwohnerkontrolle (kanzlei@flaach.ch)
| Name | Download | ||
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| Information Einführung biometrische ID (PDF, 92 kB) | Download | 0 | Information Einführung biometrische ID |