Sollte Ihnen die auf der Steuererklärung aufgedruckte Einreichefrist nicht genügen, müssen Sie, vor Ablauf der ordentlichen Frist, ein Fristerstreckungsgesuch einreichen.

Zugehörige Objekte

Name Verantwortlich Telefon

Bemerkung

Eine kurze Mitteilung mit gewünschter Frist genügt. Die Fristerstreckung ist maximal bis 30. November möglich.

Verfahren

Sofern Sie keine Rückmeldung von uns erhalten, wurde Ihre Erstreckung akzeptiert.

Online-Formular

Bitte alle zwingenden Felder (*) ausfüllen.