Auf schriftliches Gesuch wird Ihnen eine Fristerstreckung bis längstens 30. November des laufenden Jahres für die Einreichung der Steuererklärung bewilligt.

Achten Sie darauf, dass Sie das Gesuch vor Ablauf der ordentlichen Frist einreichen. Danach ist keine Fristerstreckung mehr möglich.

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