Amt für Jugend und Berufsberatung, Alimente
Werden Ehegatten- und/oder Kinderalimente nicht vollumfänglich, verspätet oder gar nicht bezahlt, kann das Inkasso einer Alimentenhilfestelle übertragen werden. Bei Kinderalimenten besteht zusätzlich allenfalls die Möglichkeit einer Alimentenbevorschussung. Eine finanzielle Soforthilfe ist nicht möglich. Kommen Eltern ihrer Unterhaltspflicht nicht oder nicht rechtzeitig nach, bevorschusst die Wohngemeinde des Kindes gegen Abtretung der Forderung die im massgeblichen Rechtstitel festgelegten Unterhaltsbeiträge. Der Anspruch auf Bevorschussung besteht, wenn das Kind in einer zürcherischen Gemeinde zivilrechtlichen Wohnsitz hat. Die Bevorschussung erfolgt bis zu einem durch Verordnung festgelegten Höchstbetrag (unter Berücksichtigung von Einkommen und Vermögen des Kindes sowie des nicht verpflichteten Elternteils. Über die Bevorschussung entscheidet der Gemeinderat. Für Abklärung und Vollzug der Bevorschussung ist zuständig: Amt für Jugend und Berufsberatung Geschäftsstelle Andelfingen + Winterthur Alimente St. Gallerstrasse 42 8400 Winterthur www.alimente.zh.ch
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