Regionaler Richtplan Weinland, Teilrevision 2023, öffentliche Auflage und Anhörung

3. Juli 2023

Mit Beschluss vom 26. Juni 2023 hat der Vorstand der Zürcher Planungsgruppe Weinland ZPW die Vorlage Regionaler Richtplan Weinland, Teilrevision 2023, zuhanden der öffentlichen Auflage und Anhörung gemäss § 7 des Planungs- und Baugesetzes (PBG) verabschiedet.

Während der Aktenauflage vom 3. Juli 2023 bis 2. September 2023 kann jedermann zum Entwurf Regionaler Richtplan Weinland, Teilrevision 2023, Einwendungen erheben.

Die Dokumente zum Entwurf Regionaler Richtplan Weinland, Teilrevision 2023, können während den ordentlichen Öffnungszeiten der Gemeindekanzlei Dorf beim Sekretariat der Zürcher Planungsgruppe Weinland, Dorfstrasse 2, 8458 Dorf, eingesehen, oder auf der Website der ZPW unter www.zpw-zh.ch (amtliche Publikationen) heruntergeladen werden.