Hundekontrolle
Informationen zur neuen Hundegesetzgebung ab 1. Januar 2010 Per 1. Januar 2010 wurde das neue Hundegesetz sowie die neue Hundeverordnung in Kraft gesetzt. Die Anpassungen und Änderungen finden Sie im Dokument "Hundehalterbroschüre" des Kantonalen Veterinäramts.
Weitere Informationen zum neuen Hundegesetz finden Sie unter
www.veta.zh.ch oder
www.tiererichtighalten.ch Weiterhin gilt... Alle Hundehalterinnen und Hundehalter sind verpflichtet, ihre Hunde zu verabgaben. Die Hunde müssen spätestens drei Monate nach der Geburt mit einem Mikrochip oder einer Tätowierung gekennzeichnet sein. Auf die Ausgabe einer Hundemarke wird verzichtet. Allfällige Änderungen (neuer Hund, Zweithund, Tod) sind der Gemeindeverwaltung und zusätzlich direkt bei der ANIS AG zu melden (
www.anis.ch); Tel. 031 371 35 30.
Die Abgabegebühr 2010 beträgt:
- für Hunde im Dorf Fr. 150.--
- für Hofhunde Fr. 75.--
Ab dem Jahr 2011 wurden die Gebühr für ALLE Hunde auf Fr. 150.--/Hund festgelegt. Das neue Hundegesetz lässt keine Unterscheidung zwischen Hofhunden und Hunden im Dorf zu.