Können Sie die Steuern nicht wie vorgesehen bezahlen, besteht die Möglichkeit, mit dem Steueramt monatliche Ratenzahlungen zu vereinbaren.

Reichen Sie Ihr schriftliches Gesuch (E-Mail möglich) frühzeitig ein. Warten Sie nicht, bis die Betreibung eingeleitet ist.

Für verspätete Zahlungen müssen wir ein Verzugszins von zur Zeit 4.5 % berechnen.

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