Kantonaler Richtplan, Teilrevision 2020; öffentliche AuflageDer Regierungsrat hat die Baudirektion mit Beschluss Nr. 1186/2020 vom 2. Dezember 2020 ermächtigt, die öffentliche Auflage der Teilrevision 2020 des kantonalen Richtplans durchzuführen. Die Teilrevision 2020 des kantonalen Richtplans wird vom 14. Dezember 2020 bis 31. März 2021 öffentlich aufgelegt. Gleichzeitig findet die Anhörung der nach- und nebengeordneten Planungsträger statt. Die Teilrevision 2020 umfasst Anpassungen des kantonalen Richtplans in den Kapiteln 1 Raumordnungskonzept, 2 Siedlung, 4 Verkehr, 5 Versorgung, Entsorgung sowie 6 Öffentliche Bauten und Anlagen.
Die Dokumente können während der ordentlichen Bürozeiten auch in den Verwaltungen der Städte und Gemeinden des Kantons Zürich sowie beim kantonalen Amt für Raumentwicklung an der Stampfenbachstrasse 12, 8090 Zürich eingesehen werden. Einwendungen zur Teilrevision 2020 des kantonalen Richtplans müssen bis spätestens 31. März 2021 beim Amt für Raumentwicklung eintreffen. Die erhaltenen Rückmeldungen werden von den zuständigen Fachstellen ausgewertet und in einem Erläuterungsbericht zusammengefasst. Die überarbeitete Richtplanvorlage wird anschliessend zur Beratung und Festsetzung an den Kantonsrat überwiesen. Baudirektion Kanton Zürich Datum der Neuigkeit 14. Dez. 2020
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